Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 – 2028

Erstellung der Vorschlagslisten

Die Städte und Gemeinden haben in diesem Jahr die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffen
für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufzustellen. Beim zuständigen Amtsgericht wird daraus
eine Auswahl durch den Schöffenwahlausschuss erfolgen.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht bzw. bei den Strafkammern des
Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das
verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße soziale Kompetenz,
Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit,
Kommunikations- und Dialogfähigkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes –
gesundheitliche Eignung.

Bewerben können sich alle deutschen Staatsangehörigen, die am 01.01.2024 zwischen 25
und 69 Jahre alt sein werden. Personen, die sich für das Amt als Schöffe interessieren, haben
die Möglichkeit, sich selbst zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Die Vorschläge für die Stadt Gundelfingen a.d.Donau sowie die Gemeinden Bächingen,
Haunsheim und Medlingen können bis spätestens 15.03.2023 schriftlich oder persönlich bei
der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau, Prof.-Bamann-Straße 22, 89423
Gundelfingen a.d.Donau, EG, Zimmer 09 (Tel. 09073/999-236) abgegeben werden.

Das Bewerbungsformular und weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie auf der
Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter
www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/.