Covid 19;
Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen
Der Landkreis Dillingen a.d.Donau hat entsprechend den Vorgaben aus der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die stark frequentierten öffentliche Plätze, auf denen permanent Maskenpflicht und darüber hinaus ein Alkoholkonsum-verbot in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr besteht, nochmals ausgeweitet und mittels Lageplänen, die auf der Internetseite veröffentlicht sind, konkretisiert und räumlich abgegrenzt. Insgesamt sind nunmehr folgende Bereiche hiervon betroffen:
• Dillingen: Königstraße, Bayerischer Hof Platz, Taxis-park, Bahnhofsgelände, Kapuzinerstraße, Rosenstraße, Adolph-Kolping-Platz sowie Teile der Gabelsbergerstraße, der Regens-Wagner-Straße und der Maria-Theresia-Haselmayr-Straße
• Lauingen: Marktplatz einschließlich die an den Marktplatz angrenzenden Bereiche der Herzog-Georg-Straße, der Imhofstraße und der Albertusstraße, Platz vor der Stadthalle einschließlich der angrenzenden Bereiche von Brüderstraße und Oberer Schanzweg, Bahnhofsgelände und der Bereich des Buswendeplatzes in der Friedrich-Ebert-Straße
• Wertingen: Marktplatz
• Gundelfingen: Prof.-Bamann-Straße, Schnellepark, Bahn-hofsgelände, Vorplatz Salerno, Burggraben, Sägplatz
• Höchstädt: Marktplatz und Bahnhofsgelände
Der Landrat bittet die Bevölkerung, sich in den genannten Bereichen, die durch eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet werden, an die geltenden Beschränkungen zu halten. „Denn nur durch eine konsequente Umsetzung der Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung kann“, so Schrell, „ein weiteres Ansteigen der Fallzahlen verhindert werden.“