Bürgerservice
Informationen zu Stadtrat, Verwaltung und kommunalen Einrichtungen, Schulen, Vereinen und Veranstaltungen.
Öffnungszeiten Rathaus Gundelfingen:
Montag und Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr / Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Die Stadt Gundelfingen a.d.Donau ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau. Diese wurde im Jahre 1978 im Zuge der kommunalen Gebietsreform durch den verwaltungsmäßigen Zusammenschluss der Stadt Gundelfingen a.d.Donau, sowie der Gemeinden Bächingen a.d.Brenz, Haunsheim und Medlingen unter Wahrung der Selbstständigkeit der einzelnen Kommunen gebildet.
Die Verwaltungsgemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft erledigt die Verwaltungsarbeit für die Mitgliedsgemeinden und betreut derzeit ca. 12.044 EinwohnerInnen (Stand: 30.06.2022).
Die Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft ist in vier Organisationseinheiten gegliedert: Hauptamt, Finanzverwaltung, Ordnungs- und Sozialamt, Bauamt. Etwa 40 MitarbeiterInnen erledigen im Rathaus die anfallenden Verwaltungsaufgaben. Der 1. Bürgermeister der Stadt Gundelfingen a.d.Donau wurde von der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft zur Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt und ist somit nach dem Gesetz der Leiter der Verwaltung.
Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau: www.vg-gundelfingen.de
Weitere Einrichtungen der Stadt Gundelfingen a.d.Donau sind der städtische Bauhof, die Abwasserreinigungsanlage, die Musikschule, die Bücherei, das Hallenschwimmbad, die Schulen sowie die VHS.
Hausanschrift
Professor-Bamann-Straße 22, 89423 Gundelfingen a.d.Donau
Postanschrift
Postfach 28, 89421 Gundelfingen a.d.Donau
info@gundelfingen-donau.de
Verwaltungsgebäude
Rathaus Gundelfingen, Professor-Bamann-Straße 22
Telefon: (09073) 999-0, Telefax: (09073) 999-169
Die Verwaltung
1. Bürgermeister Dieter Nägele
2. Bürgermeister Roman Schnalzger, SPD
3. Bürgermeister Florian Steidle, CSU
Stadtplan
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Steuern und Gebühren
Grund- und Gewerbesteuer
Hebesatz Grundsteuer A: 260 v.H. (ab 2025)
Hebesatz Grundsteuer B: 260 v.H. (ab 2025)
Hebesatz Gewerbesteuer: 320 v.H.
Hundesteuer
Hund 31 €/Jahr
Kampfhund 155 €/Jahr
Wer einen über 4 Monate alten Hund hält, muss diesen bei der Stadt Gundelfingen a.d.Donau anmelden. Wird ein Hund verkauft, getötet oder er ist verendet oder entlaufen und nicht mehr zurückgekehrt, so ist er wieder abzumelden. Wird an Stelle eines nachweislich verendeten oder getöteten Hundes ein Ersatzhund angeschafft, so ist dies dem Steueramt anzuzeigen.
Das Formular zur Anmeldung eines Hundes finden Sie hier:
pdf-Datei: Anmeldung Hundesteuer
Word-Datei: Hundesteuer – Anmeldungen.
Wasser und Abwasser
Wasser
Verbrauchsgebühr 2,23 €/cbm
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
bis 2,5 m³/h jährlich 84,00 €
bis 6 m³/h jährlich 210,00 €
bis 10 m³/h jährlich 336,00 €
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4 m³/h jährlich 84,00 €
bis 10 m³/h jährlich 210,00 €
bis 16 m³/h jährlich 336,00 €
Die Wasserhärte beträgt 12,2° dH (Grad deutscher Härte). -> Härtebereich „mittel“
Trinkwasser
Die Trinkwasserversorgung in der Stadt Gundelfingen a.d.Donau mit den Stadtteilen Echenbrunn und Peterswörth erfolgt seit dem 01.01.2002 durch Wasserbezug vom Zweckverband Landeswasserversorgung mit Sitz in Stuttgart.
Nähere Informationen zur Qualität des Trinkwassers, zu Informationen zur Wasserhärte und vieles andere mehr auf der Website der Landeswasserversorgung
Gundelfingen befindet sich im Versorgungsbereich 2 (VB 2)
Abwasser
Einleitungsgebühr 3,87 €/cbm
bei kompletter Regenwasserversickerung 3,13 €/cbm
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
bis 2,5 m³/h jährlich 84,00 €
bis 6 m³/h jährlich 202,00 €
bis 10 m³/jährlich 336,00 €
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4 m³/h jährlich 84,00 €
bis 10 m³/h jährlich 202,00 €
bis 16 m³/h jährlich 336,00 €
Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz
Umsetzung des § 72a SGB VIII – Wegweiser zum erweiterten Führungszeugnis
Die Vorschrift verfolgt das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit fernzuhalten bzw. auszuschließen.
Nachstehend die Formulare/Informationen als pdf-Dateien zum Download:
Wegweiser zum erweiterten Führungszeugnis
Tatbestandskatalog
Vordruck Bestätigung Ehrenamt
Den Vordruck „Bestätigung Ehrenamt“ können Sie als Word-Dokument beim Ordnungs- und Sozialamt der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau anfordern: nmayr@gundelfingen-donau.de
Übermittlungssperre
nach dem Bundesmeldegesetz
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Wider-spruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrpflicht
Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit § 58 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes widersprechen.
B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Reli-gions-gesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Fami-lienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.
C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.
D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehe-jubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.
E) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.
Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen und un-ter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der
VGem Gundelfingen a.d.Donau – Einwohnermeldeamt
Prof.-Bamann-Straße 22, 89423 Gundelfingen a.d.Donau
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
zusätzlich Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
vornehmen oder aber auch mit dem Formular
Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren (pdf-Datei)
ASP-USP_100 Vorlage (ausfüllbare rtf-Datei)
Breitbandausbau Stadt Gundelfingen
Mit der Förderrichtlinie will der Freistaat Bayern bis 2018 den Aufbau des Hochgeschwindigkeitsnetzes in ganz Bayern unterstützen.
Um den Breitbandausbau in der Stadt Gundelfingen weiter voran zu treiben, nimmt die Stadt am Breitbandförderprogramm teil.
Insgesamt sind 9 Verfahrensschritte zu durchlaufen.
Informationen zu den durchgeführten Verfahrensschritten sind unter folgendem Link zu finden:
http://breitband-dillingen.de/index.php/breitbandausbau/gundelfingen